Beratung
Ordentliches Honorar
Stundenansatz: CHF 180.00 (exkl. Mehrwertsteuer)
- Sind mit der Erledigung eines Mandates Fahrten und Reisen verbunden, so gilt die Reisezeit als honorarberechtigte Arbeitszeit.
- Reisespesen, Porti und Materialverbrauch können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Bei Dringlichkeit oder besonderer Schwierigkeit kann das Honorar auf maximal das Doppelte des ordentlichen Honorars ergänzt werden.